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Baden-Württemberg
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1 K 12-23
Einfamilienhaus
Schleifergasse 8, 71579 Spiegelberg
262.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
1 K 12-23
Adresse:
Schleifergasse 8, 71579 Spiegelberg
Wohn-/Nutzfläche:
122.09
Baujahr:
vor 1922
Beschreibung:
Einfamilienhaus in Spiegelberg
Verkehrswert:
262.000 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
585 €
Grunderwerbsteuer:
13.100 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):826,37 € (verzinster Betrag: $235.800 €)
Zuschlagsgebühr:
1.257,5 €
Gesamt:
15.768,87 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Ludwigsburg
Versteigerungsort:
Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg, Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus), Sitzungssaal im 1. OG
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 31. Okt. 2024, 13:30
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden.
Einfamilienhaus in Spiegelberg
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Spiegelberg Blatt 275 BV 6
Gemarkung Spiegelberg, Flurstück 16/1
Gebäude- und Freifläche, Schleifergasse 8
Größe: 430 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Einfamilienhaus mit angebauter Garage, Wohnfläche ca. 122,09 m², Ursprungsbaujahr vermutlich vor 1922, Um- und Anbau 1979/1980, teilweise Modernisierung 2010; Schleifergasse 8 in 71579 Spiegelberg.
Verkehrswert: 262.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2447567001089, Az. 1 K 12/23, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Spiegelberg Blatt 275 BV 6
Gemarkung Spiegelberg, Flurstück 16/1
Gebäude- und Freifläche, Schleifergasse 8
Größe: 430 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Einfamilienhaus mit angebauter Garage, Wohnfläche ca. 122,09 m², Ursprungsbaujahr vermutlich vor 1922, Um- und Anbau 1979/1980, teilweise Modernisierung 2010; Schleifergasse 8 in 71579 Spiegelberg.
Verkehrswert: 262.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2447567001089, Az. 1 K 12/23, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.